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| [ 02.03.2010 ] - Unbekannter schießt Katze an |
Ein Unbekannter hat einer Katze in Gieboldehausen in den Kopf geschossen. Besitzerin Nicole Gerhardy brachte den Fall von Tierquälerei bei der Polizei zur Anzeige. Sie hofft nun, dass der Täter gefunden und bestraft wird.
Wunde entpuppt sich als Einschussloch: Die dreijährige Katze Shari wurde Anfang der Woche in Gieboldehausen angeschossen.
„Es muss ein gezielter Schuss gewesen sein. Das Einschussloch befindet sich genau zwischen den Augen von Shari“, berichtet Gerhardy. Sie hatte ihre Katze am vergangenen Montagabend wie gewohnt aus ihrem Haus am Lohberg gelassen, ehe sie sich früh schlafen legte. „Ich hatte am nächsten Morgen Frühschicht, deshalb hat zunächst meine Tochter die Wunde entdeckt.“
Als die Eichsfelderin am Nachmittag nach Hause kam und den Hinweiszettel ihres Kindes entdeckte, entschloss sie sich, Tierärztin Andrea Rudolph in Krebeck aufzusuchen. Die entdeckte auf einem Röntgenbild die Kugel im Kopf des dreijährigen Tieres. „Die Kugel muss nicht entfernt werden. Sie kann sich im Kopf nicht bewegen und richtet daher keinen Schaden an“, erläutert Rudolph. Dies sei keine Seltenheit, oft werde bei Katzen erst Jahre später zufällig festgestellt, dass sie schon einmal angeschossen worden seien.
„Da weder ein Luftgewehr, noch ein Kleinkaliber benutzt wurde, wird es sehr schwierig, die Tat aufzuklären“, sagt Helmut Degener von der Polizei Gieboldehausen. Der letzte angezeigte Fall einer solchen Tierquälerei liege bereits ein halbes Jahr zurück.
Die erste Vermutung Gerhardys, dass ein Jäger auf ihre Katze geschossen haben könnte, zerschlug sich. Doch immer wieder werden genau diese in Fällen von angeschossenen Katzen und Hunden mit Beschuldigungen konfrontiert. „Klar denkt jeder erst einmal, dass es ein Jäger war. Doch das ist die absolute Ausnahme“, stellt Stefan Rüttgeroth von der Jägerschaft Duderstadt klar. Der Jung-Ausbilder weist darauf hin, dass das Erlegen von wildernden Katzen und Hunden unter bestimmten Bedingungen zwar legitim ist. Doch da die meisten Jäger selbst Hunde- und Katzenbesitzer seien, sei keiner bestrebt, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Im Normalfall weise der Jagdausübungsberechtigte die Eigentümer auf ihre wildernden Tiere hin, so dass diese reagieren könnten.
In diesem Zusammenhang deutet Rüttgeroth auf eine zunehmende Ignoranz bei Hundebesitzern hin, die den Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit vernachlässigten: „Auch unter Berücksichtigung des harten Winters, in dem das Fluchtverhalten der Wildtiere eh sehr eingeschränkt ist, handeln viele Hundebesitzer verantwortungslos, indem sie ihre Tiere frei laufen lassen. Ihnen fehlt leider das nötige Verantwortungsbewusstsein.“ |
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